Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Dieter Höltkemeyer Möbelfabrik GmbH & Co.KG

1. Regelungsbereich der AGB; Anerkennung von AGB

Allen Vereinbarungen liegen unsere nachfolgenden Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder spätestens durch Entgegennahme der Ware oder Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen der Käufer, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

2. Angebote / Abschlüsse

Unsere Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen. Soweit Verkaufsangestellte oder Außenvertreter mündlich oder fernmündlich Nebenabreden oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Qualitäts-, Maß-, Beschaffenheits- und Leistungsangaben sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, nur annähernd maßgebend. 

3. Preise

Die Preise verstehen sich stets ab Porta Westfalica und zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Aufträge, für die bestimmte Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. 

4. Mängelrüge und Gewährleistung

Wir liefern in handelsüblicher Qualität. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben begründen keinen Sachmangel. Der Käufer hat die Ware nach Gefahrübergang unverzüglich auf Beschaffenheit und Fehlen etwaig zugesicherter Eigenschaften, also Sachmängel zu untersuchen. Sachmängel, die bereits bei dieser Untersuchung erkannt werden können, werden von uns nur anerkannt, wenn uns diese spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt wurden. Sachmängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den angeblichen Sachmangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Waren mit berechtigten Sachmängeln sind auf unsere Anforderung frachtfrei an uns zurückzusenden. Für die ordnungsgemäße Lagerung der beanstandeten Waren hat der Käufer auf seine Kosten zu sorgen. Eine Einlassung auf die Mängelrüge nimmt uns nicht das Recht, deren Verspätung oder falsche Form geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware, Ersatzlieferung oder Ersatz des Minderwertes. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung )oder Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) steht dem Käufer erst zu, wenn wir einen berechtigten Mangel nicht innerhalb von vier Wochen anerkannt oder einen anerkannten Mangel nicht binnen weiterer vier Wochen ordnungsgemäß geregelt haben sollten.
Bei Mängeln an Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die wir gegenüber unserem Zulieferanten haben. Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, ihm Namen und Anschrift des jeweiligen Lieferanten anzugeben. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

5. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den im vorliegenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit von Leistung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten nach Empfang der Ware durch den Käufer. 

6. Versand, Transport und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Wahl des Versandweges, Transportmittels und Verpackung bleibt, falls nicht anders vereinbart, uns überlassen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma/Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Ist die Ware bei vereinbarter Selbstabholung versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Wird bei vereinbarter Selbstabholung versandfertig gemeldete Ware nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. Wird der Versand oder die Zustellung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von netto 1,2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefallenen Monat dem Käufer berechnen; das Lagergeld wird auf 5 % des Bruttorechnungsbetrages begrenzt; es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. 

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen beglichen sind, die uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehen; das gilt auch für Forderungen, die später fällig werden, sei es aus zeitgleich oder später abgeschlossenen Verträgen.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldierung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Kaufpreises bei uns. Bei Zahlung durch Akzeptantenwechsel ( Umkehrwechsel ) geht das Eigentum erst auf den Käufer über, wenn nicht nur der Kaufpreis gezahlt ist, sondern auch rechtswirksam feststeht, dass wir aus dem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Bei Verletzung erheblicher Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Warenbestand aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen und die Ware abzuholen oder abholen zu lassen. Es wird schon jetzt vereinbart, dass uns für diese Zwecke ungehinderter Zutritt zu den Geschäftsräumen im weitesten Sinne des Käufers im erforderlichen Umfang gewährt wird. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. (Verstößt gegen das neue Gesetz, § 449 BGB) Falls wir die Vorbehaltsware wieder zurücknehmen, sind wir berechtigt, sie unter Verrechnung auf die noch ausstehenden Forderungen durch freihändigen Verkauf auf Rechnung des Käufers bestmöglich zu verwerten oder zu dem Wert, den die zurückgenommenen Waren für uns haben, zu übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschaden ausreichend zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Käufers sowie seine sämtlichen Nebenrechte aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einzugsrechtes ist der Käufer zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, wie er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Schuldner nur in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Listenpreises als abgetreten.
Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstandene Miteigentumsanteileiner neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung zu.
Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig und vereinbaren, dass der Käufer uns Miteigentum im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar gleichgültig, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretene Forderung hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Soweit der Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers nach unserer Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 

8. Lieferbedingungen

Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn die Ware bis Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei Selbstabholung die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen auch aus früheren Verträgen voraus. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Lieferfrist in angemessener Weise. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von unseren Lieferverpflichtungen frei. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann uns auffordern, innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen.
Der Käufer kann uns vier Wochen nach der Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einerunverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Zeit zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus Schadensersatzansprüche nur bei unserem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herleiten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen, die wir gesondert in Rechnung stellen, gesondert nach unseren Zahlungsbedingungen zu bezahlen. 

9. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen des Käufers haben in bar oder durch Überweisung auf eines unserer Konten zu erfolgen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Annahme von Wechseln und Schecks besteht nicht. Sollten wir Wechsel oder Schecks entgegennehmen, so gilt als Erfüllung nur die Einlösung und endgültige Gutschrift des Wechsels bzw. Schecks. Wechsel werden unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Die damit verbundenen Kosten, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Käufers. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung zu verweigern oder sie zurückzuhalten sowie mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Wird ein vereinbarter Zahlungstermin überschritten, so ist der fällige Betrag vom Fälligkeitstage an, ohne dass er einer weiteren Mahnung bedarf, banküblich zu verzinsen, zumindest aber mit 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Im Fall des Verzuges werden ferner unsere gesamten übrigen Forderungen, auch soweit wir hierfür Wechsel entgegengenommen haben, mit denselben Folgen fällig, unabhängig von etwa gewährten weitergehenden Zahlungszielen. Das Gleiche gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers während laufender Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung eintritt, insbesondere, wenn gegenüber dem Käufer ein Wechsel- bzw. Scheckprotest vorkommt, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, die Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolglos betrieben wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt. Wir sind dann auch berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen oder Lieferungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder von einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen und können nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 

10. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und Leistungen ist Porta Westfalica. Das Vertragsverhältnis unterliegt den deutschen Gesetzen. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge wird ausgeschlossen. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand nach unserer Wahl - unabhängig vom Streitwert - das Amtsgericht Minden oder das Landgericht Bielefeld. 

11. Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung der Bedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen wie auch die Abänderung der Schriftformklausel bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. 

12. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen bei Online-Käufen 

Widerrufsrecht 

Sie können als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. 

Der Widerruf ist zu richten an: 

Dieter Höltkemeyer Möbelfabrik GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dieter Höltkemeyer
Dammweg 45
32457 Porta Westfalica
E-Mail: info@hoeltkemeyer.de
Telefax: 05731 760950 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


 



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